Pflegeratgeber
Rechtliche Fragen
Antragsstellung
Ein Antrag auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird bei der Pflegekasse gestellt (erreichbar über Ihre Krankenversicherung). Die Antragstellung kann formlos erfolgen oder es kann ein entsprechendes Formular bei Ihrer Pflegekasse angefordert werden, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegeversicherung zurücksenden. Sollte eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, werden die Leistungen rückwirkend ab Eingang des Antrags auf Einstufung der Pflegebedürftigkeit übernommen.